Letzten Dienstag waren acht unserer Kamerad:innen in der Atemschutz-Strecke in der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Verden. Hier haben sie eine Belastungsübung in der dortigen Übungsstrecke durchlaufen, um ihre körperliche Belastbarkeit nachzuweisen.
Um als Atemschutzgeräteträger:in (AGT) in der Freiwilligen Feuerwehr tauglich zu sein, muss in regelmäßigen Abständen eine ärztliche Untersuchung, die sogenannte G26.3, gemacht werden sowie zweimal jährlich während den Übungsdiensten eine theoretische Unterweisung durchgeführt und eben der Streckentermin absolviert werden. Außerdem muss einmal jährlich eine Übung unter Einsatzbedingungen stattfinden.
Wenn ein:e Kamerad:in diese Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt, gilt sie als nicht tauglich und darf folglich bis zum Nachweis der Voraussetzungen nicht mehr als Atemschutzgeräteträger:in im Einsatzgeschehen teilnehmen. Dies ist sehr wichtig, da der gerade der Einsatz unter schwerem Atemschutz körperlich sowie mental anspruchsvoll ist.