Durch die „Corona-Pandemie“ haben Bund und Länder festgestellt, dass die Bevölkerung im Notfall nicht richtig gewarnt werden kann. Deshalb beschlossen sie den zweiten Donnerstag im September ab dem Jahr 2020 als Bundeswarntag oder Warntag für die Bevölkerung zu nutzen. Hier soll geübt werden, wie im Notfall am besten die Bevölkerung gewarnt werden kann. In diesem Jahr beginnt dieses Prozedere und wird zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung 1990 durchgeführt.
Um Punkt 11:00 Uhr wird eine „Probewarnung“ vom Katastrophen- und Bevölkerungsschutz ausgegeben. Man bekommt sie zum Beispiel über die Sirenen, den Rundfunk (Radio), Lautsprecherwagen der Gemeinde, Werbeanzeigen oder Warn-Apps (z.B. NINA), mit. Hierbei ist noch zu erwähnen, dass die Sirenen im Landkreis Verden aktuell technisch nur für eine Alarmierung der Feuerwehr ausgestattet sind. Deshalb werden diese erstmal nicht zur Warnung der Bevölkerung bereitstehen.
Also an besagtem Donnerstag bitte nicht in Hektik verfallen! Es ist nur eine Übung.
Durch diesen Warntag soll der Ablauf einer Warnung und die Verständlichkeit einer Warnung für die Bevölkerung optimiert werden. Außerdem soll das Thema Katastrophen- und Bevölkerungswarnung die Bevölkerung sensibilisieren.